Bei der Verwendung von Filmen im Unterricht gilt seit dem 1. März 2018 ein neues Gesetz.
Dieses beinhaltet im wesentlichen folgende Aspekte:
- 15 Prozent eines Films dürfen ohne Lizenz und ohne Genehmigung gespeichert, vorgeführt und digital verwaltet werden.
- Filme, die kürzer als fünf Minuten sind, dürfen Sie zu 100 Prozent speichern, vorführen und digital verwalten.
Explizite Lehrfilme sind von dieser 5-Minuten-Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.filme-im-unterricht.de
Die BREBIT-Geschäftsstelle verfügt über eine Reihe von Büchern und Filmen (mit Aufführungsrechten für nicht-kommerzielle Veranstaltungen). Gegen Übernahme der Portokosten können Sie diese Materialien ausleihen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit der BREBIT-Geschäftsstelle auf (info@brebit.org). Im PDF-Dokument finden Sie eine Übersicht aller ausleihbaren Materialien.